
Antrag zur Mitgliederversammlung am 27.03.2026
Einreichung: Vorstand
Beschluss: Vorstandssitzung am 3. März 2026
Satzungsänderung:
Begründung zur Einrichtung einer Dart-Abteilung
Im vergangenen Jahr wurde unsere Schützenhalle für die Durchführung eines Dart-Turniers zur Verfügung gestellt, das von den Café Bulls des TV Vorwärts organisiert wurde.
Der Dartsport hat in jüngster Zeit einen deutlichen Zuwachs an Interesse erfahren. In diesem Zusammenhang wurden wir mehrfach angesprochen, ob im Schützenverein die Gründung einer Dart-Abteilung in Betracht gezogen werden könnte, die am organisierten Ligabetrieb teilnimmt.
Die Initiative hierzu ging sowohl von Vereinsmitgliedern als auch von Anwohnern aus Kirch-und Pohl-Göns aus, die ihr nachhaltiges Interesse bekundet haben.
Am 10. Februar 2026 fand ein Gespräch zwischen dem Vorstand sowie Herrn Florian Dettmar und Herrn Marco Kendle (Vorsitzender des Vereins Hessische Dart Championship e. V.) statt. Ziel dieses Austausches war es, die organisatorischen Voraussetzungen sowie mögliche Kosten und Risiken im Detail zu erörtern.
Dart-Abteilungen innerhalb von Schützenvereinen sind keineswegs unüblich. Beispielhaft ist der Schützenverein Merlau zu nennen, der diese Sportart seit über zehn Jahren erfolgreich anbietet und einen kontinuierlichen Mitgliederzuwachs verzeichnet. Mit dem dortigen Vorsitzenden sowie dem zuständigen Sportwart für die Disziplin Dart wurden mehrere konstruktive und durchweg positive Gespräche geführt.
Die Einführung einer zusätzlichen Disziplin bietet unserem Verein die Möglichkeit, neue Mitglieder zu gewinnen, die gegebenenfalls auch Interesse am Schießsport entwickeln. Darüber hinaus trägt eine erweiterte Nutzung der Schützenhalle zur langfristigen Sicherung und Unterhaltung unserer Vereinsanlage bei. Diese Einschätzung wurde seitens des Vorsitzenden des SV Merlau ausdrücklich bestätigt.
Es ist ausdrücklich nicht beabsichtigt, einen „Verein im Verein“ zu etablieren. Vielmehr soll die Disziplin „Steel Dart“ analog zu den bestehenden Disziplinen Luftgewehr- und Pistolenschießen in die Vereinsstruktur integriert und am offiziellen Ligabetrieb teilnehmen.
Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist eine entsprechende Anpassung beziehungsweise Ergänzung unserer Satzung erforderlich.
Der Antrag an die Versammlung lautet wie folgt:
Der Vorstand des Schützenvereins schlägt der Versammlung vor den Satzungsänderungen des vorliegenden Entwurfs in allen Punkten zuzustimmen.
Die Änderungen beinhalten die Ergänzung des Dart Sport::
2. Zweck des Vereins
a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er dient der Ausübung und Pflege des Schießens und des Dart Sports auf sportlicher Grundlage, der Abhaltung von Veranstaltungen schieß- und dartsportlicher Art, Förderung der Jugend sowie der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder durch die Teilnahme am allgemeinen Sportbetrieb.
.....
7. Vorstand
a) Leitung und Verwaltung des Vereins besorgt der Vorstand. Er ist verpflichtet, in jeder Weise das Wohl des Vereins zu
bewahren, die durch Satzung festgelegten Aufgaben und Ziele zu fördern und Schaden abzuwenden.
b) Vorstand (geschäftsführend) im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende,
der Schützenmeister, der Schriftführer und der 1. Kassierer. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem
weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Auch der 2. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem anderen
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied den Verein.
c) Der erweiterte Vorstand kann bestehen aus:
1. 2. Kassierer
2. Geräte- und Hallenwart
3. Jugendwart
4. Sportwart Dart